AGB Brautstyling

1. Pflichten der Vertragsparteien 

Der Make-Up Artist verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers an der vereinbarten Stylinglocation auszuführen.

Alle Werkzeuge und Produkte werden vom Make-Up Artist hygienisch gehalten.

Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers und/oder dessen Gästen müssen dem Make-Up Artist vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn nötig wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Anzahlung des Stylings beim Probetermin in bar zu begleichen. Die Restzahlung wird am Hochzeitstag fällig und kann an dem Tag in bar beglichen oder bis zum Hochzeitstag überwiesen werden.


2. Vereinbarte Leistungen 

Die vereinbarten Dienstleistungen sind nicht kündbar. Auf Wunsch können vom Auftraggeber jedoch weitere Dienstleistungen hinzugebucht werden. Die Änderungen sind, je nach Verfügbarkeit des Make-Up Artists, bis spätestens 7 Tage vor dem Hochzeitstag möglich und erfordern der Schriftform.

Spontane Dienstleistungen am Hochzeitstag sind nach dem Abschluss der vertraglich gebuchten Leistungen möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist.

Die Ausführung dieser liegt im Ermessen des Make-Up Artists und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


3. Verspätungen

Sollte es dem Make-Up Artist durch Verspätung des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden wird trotzdem der vertraglich vereinbarte Betrag fällig.

Sollte es dem Make-Up Artist durch Verspätung seinerseits nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden so verpflichtet sich der Make-Up Artist dem Auftraggeber den Betrac für die nicht erfüllten Dienstleistungen zu erlassen.


4.Nichtzustandekommen des Vertrages und Ausfallhonorar 

Im Falle von Nichtzustandekommen des Vertrages und noch ausstehender Vertragsinhalte durch Krankheit oder höhere Gewalt ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren.

Der Auftraggeber hat innerhalb von 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren, sofern er triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat.

In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Die Kosten für die beim Probetermin erbrachten Leistungen werden nicht zurückerstattet.


Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers, die mehr als 24 Stunden nach dem Probetermin erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber dem Make-Up Artist ein Ausfallhonorar zu zahlen. Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:

-Bei Stornierung bis 2 Monate vor den Hochzeitstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig 

-Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Hochzeitstag werden 50% des Gesamtbetrages fällig 

-Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Hochzeitstag werde  75% des Gesamtbetrages fällig 

-Bei kurzfristigen Stornierungen bis zu 48 Stunden vor dem Hochzeitstag werden 100% des Gesamtbetrages fällig 


Sollte der Make-Up Artist seine Tätigkeit aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können wird der Make-Up Artist sich nach besten Kräften bemühen einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-Up Artist in diesem Falle nicht.


5. Schlussbestimmung und Haftungsausschluss 

Die Vertragsparteien vereinbaren Haftungsausschluss. Versicherungsschutz erfolgt im Vorfeld eigenverantwortlich durch jede Partei. Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 

Bei vom Make-Up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make-Up Artist bei der Durchführung des Auftrages nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-Up Artists.